Transparenz
Veröffentlichungspflicht im Sinne des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124 für öffentliche Beiträge, Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen oder Förderungen
Mit Gesetz Nr. 124/2017 wurde die Pflicht eingeführt, alle Formen von Zuwendungen, wie Beiträge, Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen oder Förderungen, die man von der öffentlichen Verwaltung erhalten hat und insgesamt den Betrag von 10.000 Euro überschreiten, offenzulegen.

Der Heimatpflegeverein Naturns-Plaus EO (Steuer-Nr. 91025690214) kommt der Veröffentlichungspflicht für öffentliche Beiträge, Beihilfen, Zuschüsse, Subventionen oder Förderungen nach und erklärt, im Laufe des Jahres 2025 weniger als 10.000€ der Veröffentlichungspflicht unterliegende Beiträge erhalten zu haben.
Seiten: 1 2